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Zahnverfärbungen
Jeder Mensch hat eine von der Natur festgelegte individuelle Zahnfarbe , die von der Dicke des Zahnschmelzes, die als harte Schutzschicht die sichtbaren Zahnanteile bedeckt, abhängig ist. Je dünner der Zahnschmelz, um so gelblicher erscheinen die Zähne, weil das unter dem Zahnschmelz befindliche Zahnbein (Dentin) dunkler ist.

Ursachen:
  1. Beläge:
    Die natürliche Zahnfarbe kann durch äußere Einflüsse beeinträchtigt sein. Auf der Zahnoberflächen haftende Belege können die Zahnfarbe erheblich verändern. Gründe für Zahnbeläge können starker Rauch-, Tee- oder Rotweingenuss sein. Ebenso führen Speisereste, die in den Zahnzwischenräumen verbleiben, zur Veränderung der Farbe.


  2. Zahnfehlstellungen:
    Mitunter erscheinen einzelne Zähne dunkler als die anderen. Der Grund dafür kann ein Zahn sein, der nicht ganz in der Zahnreihe steht und dadurch von den Borsten der Zahnbürste nicht richtig erfasst wird. Gezieltes Pflegen schafft meist Abhilfe. In schlimmen Fällen können "aus der Reihe tanzende" Zähne oftmals auch noch im Erwachsenenalter durch kieferorthopädische Behandlungen wieder in den Zahnbogen einreguliert werden.


  3. Altersbedingte Veränderungen
    Das Nachdunkeln der Zähne im Laufe des Lebens ist normal. Dies hat nicht mit der falschen Zahnputztechnik zu tun, sondern ist ein ganz natürliches altersbedingtes Phänomen.


  4. Medikamente:
    Bestimmte Medikamente können die Ursache für Zahnverfärbungen sein. Insbesondere Psychopharmaka, Appetitzügler, Antihypertonika, Antihystaminika und Entwässerungsmittel greifen Zähne an und führen zum Nachdunkeln der Zahnoberfläche.


  5. Wurzelbehandlungen
    Nachdunkelnde Zähne nach Wurzelbehandlungen sind nicht ungewöhnlich. Wie stark sich ein Zahn verfärbt, ist im Vorfeld der Behandlung nicht abzuschätzen. Auch die genaue Ursache der Verfärbung ist noch nicht wissenschaftlich exakt bekannt. Wurzelbehandlungen sind andererseits jedoch die einzige Behandlungsmöglichkeit, um einen bis zum Zahnnerv kariösen Zahn vor dem Ziehen zu retten. Während der Wurzelbehandlung wird das erkrankte Gewebe des Zahnmarkes bis zur Wurzelspitze entfernt. Danach werden die so geschaffenen Kanäle mit einer Füllmasse dicht verschlossen, um einer Infektion des Knochens vorzubeugen.
    Die nach der Behandlung ``toten'' Zähne neigen sehr stark dazu, ihre Farbe zu verändern.
Aufhellungsmöglichkeiten:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, verfärbte Zähne wieder aufzuhellen:
  1. Gewissenhafte Pflege:
    Bei der Zahnpflege soll eine fluoridhaltige Zahncreme benutzt werden, die nicht zu grobe "Putzkörper" enthält. Zahncremes, die strahlend weiße Zähne versprechen, sollten sehr vorsichtig und nur selten verwendet werden, da zu grobe Putzkörper den Zahnschmelz anrauhen können, was zu noch schnellerem Nachdunkeln führt.
    Während weiche Beläge, wie Speisereste und Plaque, durch gründliche und gewissenhafte Mundhygiene selbst entfernt werden können, ist dies bei harten und fest haftenden Belägen schwieriger. Raucherbeläge z.B. müssen durch den Zahnarzt in Form einer professionellen Zahnreinigung entfernt werden.


  2. Kronen:
    Dabei wird der betroffene Zahn abgeschliffen. Meist ist zur Stabilisierung des geschwächten Zahns zusätzlich das Einbringen eines Stiftes oder einer Schraube nötig. Der verbleibende Zahnrest wird dann mit einer in Form und Farbe exakt angepassten Hülse versehen. Gleichzeitig wird der durch die Wurzelbehandlung brüchig gewordene Zahn durch die Krone widerstandsfähiger.


  3. Veneers:
    Veneers bestehen aus Keramik und werden als sog. Verblendschalen insbesondere für Frontzähne angefertigt. Die sehr dünnen, ca. 0,5 mm starken Keramikschalen werden durch eine besondere Klebetechnik fest mit dem Zahn verbunden und decken ihn über den sichtbaren Bereich vollständig ab.
    Die zur Herstellung von Veneers verwendete Keramik ist zahnfarben und lichtdurchlässig und zeichnet sich durch eine hohe Dauerhaltbarkeit, Druckfestigkeit sowie gute Gewebeverträglichkeit aus.


  4. Bleaching
    In gewissem Rahmen kann der Zahnarzt durch spezielle Bleichverfahren die Farbe der Zähne aufhellen. Dieses Verfahren wird Bleaching genannt. Dabei wird zunächst ein Abdruck der Zähne vorgenommen, nach dem eine Schiene hergestellt wird. Diese wird mit einem Bleichmittel gefüllt und für eine kurze Zeit auf die Zähne aufgebracht. Dabei muss das angrenzende Zahnfleisch gut gesichert werden. Das Verfahren wird in der Praxis sehr schonend und vorsichtig, wenn nötig auch mehrmals angewandt. Dennoch kann es zu vorübergehenden Empfindlichkeiten der Zahnhälse kommen kann.
    Bei den vielfach angebotenen häuslichen Bleichverfahren können Schäden an Zähnen und Zahnfleisch nicht ausgeschlossen werden. Besser ist immer die Hilfe durch den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin.

    Auch tote Zähne können unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehellt werden. Der Zahnarzt öffnet dazu den Zahn an einer von außen nicht einsehbaren Stelle und legt für eine bestimmte Zeit ein Bleichmittel (meist Wasserstoffperoxyd) ein. Später wird der Zahn mit zahnfarbenem Material wieder verschlossen.
In jedem Fall sollte man sich bei Zahnverfärbungen vom Zahnarzt beraten lassen. Er wird eine der Ursache entsprechende optimale Lösung finden und eine geeignete Behandlung empfehlen.
Zu beachten ist jedoch: Eine reine ästhetische Versorgung der Zähne wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt.
 
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